GEG (Gebäudeenergiegesetz)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude in Deutschland, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien bei Heizungen.
Was ist das GEG (Gebäudeenergiegesetz)?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die zentrale gesetzliche Grundlage für die Energieeffizienz von Gebäuden in Deutschland. Es fasst die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Seit Inkrafttreten am 1. November 2020 bildet es das einheitliche Regelwerk für energiebezogene Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude. Das GEG wird kontinuierlich novelliert, zuletzt mit der Novelle 2023, die ab 2024 schärfere Auflagen für Heizungen vorsieht – insbesondere die Pflicht zu 65 % erneuerbaren Energien bei neu eingebauten Heizungen.
Wichtige Änderungen durch die GEG-Novelle 2023/2024
Die Novelle des GEG, oft auch als „Heizungsgesetz“ bezeichnet, bringt für Hauseigentümer und Bauherren wesentliche Neuerungen:
- 65-%-Regelung: Ab dem 1. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt eine Übergangsfrist, die bis 2028 gestaffelt ist.
- Kommunale Wärmeplanung: In Großstädten (über 100.000 Einwohner) muss bis 2026, in kleineren Städten bis 2028 ein Wärmeplan vorliegen, der die zukünftige Wärmeversorgung festlegt. Danach greift die 65-%-Pflicht auch für bestehende Gebäude.
- Bestandsschutz: Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und bei Störungen repariert werden. Ein Austausch wird erst bei irreparablen Schäden oder nach einer Übergangsfrist fällig.
Anforderungen für Hauseigentümer
Das GEG betrifft vor allem Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Für den Heizungstausch gibt es mehrere Optionen, um die 65-%-Regel zu erfüllen:
- Wärmepumpe: Luft-, Wasser- oder Erdwärmepumpen nutzen Umgebungswärme und sind die bevorzugte Lösung.
- Hybridheizung: Kombination aus erneuerbarem Energieträger (z. B. Wärmepumpe) und einem fossilen Kessel (Gas oder Öl).
- Biomasse: Holzpellet- oder Hackschnitzelheizungen.
- Anschluss an ein Wärmenetz: Fernwärme aus erneuerbaren Quellen.
- Photovoltaik: Kombination mit elektrischer Heizung (z. B. Wärmepumpe) ist möglich.
Praxisbeispiele und typische Werte
- Neubau: Ein Einfamilienhaus im Baugebiet muss ab 2024 mit einer Wärmepumpe oder einem anderen Erfüllungsoption ausgestattet sein. Die Förderung über die BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude) kann bis zu 40 % der Investitionskosten decken.
- Bestandsgebäude: Ein Hauseigentümer in einer Stadt ohne kommunalen Wärmeplan muss die 65-%-Pflicht erst ab 2028 umsetzen. Bis dahin kann er seine alte Gasheizung weiter betreiben oder auf eine Hybridlösung umrüsten.
- Förderung: Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) übernimmt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für Wärmepumpen, Biomasse etc., abhängig von Haushaltseinkommen und Effizienzbonus.
Relevanz für Hauseigentümer
Das GEG zwingt Hauseigentümer zum Handeln: Wer eine neue Heizung einbaut, muss sich an die Vorgaben halten. Dies beschleunigt die Energiewende im Gebäudesektor, erfordert aber auch eine rechtzeitige Planung. Eigentümer sollten sich über die kommunale Wärmeplanung informieren und Fördermöglichkeiten nutzen.
Bezug zu Deutschland: Normen, Förderung, Markt
Das GEG ist ein nationales Gesetz, das europäische Vorgaben zur Gebäudeenergieeffizienz umsetzt. Es wird durch die BEG und die KfW-Bank unterstützt. Der Markt für Wärmepumpen und Photovoltaik hat durch das GEG einen massiven Schub erfahren. Installationsbetriebe verzeichnen hohe Nachfrage, und die Preise für erneuerbare Heiztechniken sinken allmählich.
Fazit
Das GEG ist der Schlüssel zur klimaneutralen Gebäudewärme in Deutschland. Hauseigentümer müssen sich mit den Fristen und technischen Optionen auseinandersetzen, um rechtzeitig und kosteneffizient zu investieren.
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