KfW-Förderstopp 2026: Wärmepumpe + Solar clever kombinieren
Die KfW-Heizungsförderung wird ab dem 21. Juli 2026 gekürzt. Wer jetzt handelt, sichert sich noch die besseren Konditionen - und die Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaik macht unabhängiger von der Förderpolitik.
Von Redaktion Waermepumpesolar · Redaktion · veröffentlicht am 8. Juli 2026
Stand: 8. Juli 2026. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat heute die neuen, gekürzten Bedingungen der Heizungsförderung beschlossen (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen, BEG EM; KfW-Zuschuss Nr. 458). Für alle, die einen Heizungstausch mit einer Wärmepumpe planen, beginnt damit ein enges Zeitfenster: Wer sich die bisherigen, besseren Konditionen sichern will, muss jetzt schnell handeln. In diesem Ratgeber erklären wir die Zeitleiste, die wichtigsten Kürzungen, den Bestandsschutz und warum gerade die Kombination aus Wärmepumpe und Solar wirtschaftlich attraktiver wird.
Die Zeitleiste: Diese Fristen gelten jetzt
Der Übergang von den bisherigen zu den neuen Förderbedingungen läuft in mehreren Schritten ab. Entscheidend sind die folgenden Termine:
- Bis 8. Juli 2026, 24:00 Uhr: Energieberater und Heizungsfachbetriebe können bei der KfW noch die (g)BzA (Bestätigung zum Antrag) und beim BAFA noch die TPB nach den bisherigen, besseren Konditionen erstellen.
- 9. bis 20. Juli 2026: Die KfW schaltet das Antragsportal für die Heizungsförderung (Nr. 458) ab. In dieser Umstellungsphase können keine neuen (g)BzA oder TPB erstellt und keine neuen Anträge gestellt werden - KfW und BAFA stellen ihre Systeme technisch um.
- 21. Juli 2026: Die neuen, gekürzten Förderbedingungen treten in Kraft. Ab diesem Tag sind nur noch Anträge zu den neuen Bedingungen möglich.
Das bedeutet: Zwischen dem 9. und 20. Juli ruht das Portal. Wer eine gültige Bestätigung zum Antrag hat, sollte den Förderantrag idealerweise noch vor der Abschaltung stellen.
Die wichtigsten Kürzungen ab dem 21. Juli 2026
Die Reform trifft vor allem die Wärmepumpen-Förderung an mehreren Stellen. Diese Punkte sind besonders relevant:
- Die förderfähigen Höchstkosten sinken von 30.000 Euro auf 28.000 Euro pro Wohneinheit - und danach alle sechs Monate um weitere 750 Euro.
- Der Effizienzbonus für Wärmepumpen (bisher 5 %, etwa für natürliche Kältemittel oder eine Jahresarbeitszahl über 4,5) entfällt vollständig.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus (bisher 20 %) sinkt ab dem Neustart um 4 Prozentpunkte alle sechs Monate.
- Gefördert wird die Heizung nur noch beim Wechsel von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung. Der Wechsel von Fernwärme oder von einer bestehenden Wärmepumpe wird nicht mehr gefördert, wenn die alte Heizung ab 2008 installiert wurde.
- Der Einkommensbonus wird neu gestaffelt (nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen): bis 30.000 Euro nun 40 % (bisher 30 %); über 30.000 bis 40.000 Euro weiterhin 30 %; über 40.000 bis 50.000 Euro neu 10 %.
- Haushalte mit minderjährigen Kindern: Das anzusetzende Einkommen wird um 10.000 Euro reduziert.
Als vorsichtige Einordnung: Nach ersten Berechnungen zum Beschluss sinkt der maximale Zuschuss für höhere Einkommen (Haushaltseinkommen über 50.000 Euro) auf rund 46 % statt bisher rund 55 %. Geringverdiener bis 30.000 Euro können künftig hingegen bis zu 80 % erhalten - bisher waren maximal 70 % möglich.
Altes und neues System im Vergleich
| Förderbaustein | Bis 20. Juli 2026 | Ab 21. Juli 2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | sinkt um 4 Prozentpunkte alle 6 Monate |
| Effizienzbonus Wärmepumpe | 5 % | entfällt |
| Förderfähige Höchstkosten | 30.000 Euro | 28.000 Euro, danach alle 6 Monate minus 750 Euro |
Bestandsschutz: Wer ist abgesichert?
Wichtig für alle, die schon weiter sind: Bereits bewilligte Anträge - also solche mit vorliegendem Zuwendungs- beziehungsweise Förderbescheid - behalten die bisherigen, besseren Konditionen. Das gilt auch dann, wenn der Heizungstausch noch nicht erfolgt ist. Entscheidend ist der bewilligte Bescheid, nicht das Datum des Einbaus. Wer den Bescheid bereits in der Hand hält, muss sich um die Kürzungen also keine Sorgen machen.
Handlungsempfehlung: Jetzt die richtigen Schritte anstoßen
Aus der Zeitleiste ergeben sich zwei klare Empfehlungen:
- Wer bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) hat, sollte den Förderantrag schnellstmöglich - noch vor der Portal-Abschaltung ab dem 9. Juli - über das KfW-Portal stellen. So sichern Sie sich die bisherigen, besseren Konditionen.
- Wer den Heizungstausch plant, sollte jetzt gemeinsam mit einem Fachbetrieb und Energieberater die nötigen Schritte anstoßen. Ab dem 21. Juli gelten die gekürzten Sätze, die zudem halbjährlich weiter sinken.
Beispiel (hypothetisch, runde Zahlen): Betragen die förderfähigen Kosten eines Wärmepumpen-Projekts rund 30.000 Euro und fällt durch den Wegfall des Effizienzbonus ein Förderanteil von rund 5 Prozentpunkten weg, entspricht das im Beispiel etwa 1.500 Euro weniger Zuschuss. Kommen niedrigere Höchstkosten und ein sinkender Geschwindigkeitsbonus hinzu, kann die Lücke größer ausfallen. Die konkreten Werte hängen immer vom Einzelfall ab - dieses Beispiel dient nur zur Veranschaulichung.
Photovoltaik ist nicht betroffen - und das ist die Chance
Ein oft übersehener Punkt: Der Förderstopp betrifft ausschließlich die Heizungsförderung für die Wärmepumpe. Die Photovoltaik und die Einspeisevergütung sind davon nicht betroffen. Genau hier liegt der Hebel, um die sinkenden Wärmepumpen-Zuschüsse teilweise auszugleichen.
Eine Wärmepumpe läuft mit Strom. Kombiniert man sie mit einer eigenen Solaranlage, deckt der selbst erzeugte Solarstrom einen Teil des Betriebsbedarfs. Das bringt gleich mehrere Vorteile:
- Niedrigere Betriebskosten: Jede Kilowattstunde Eigenstrom, die in die Wärmepumpe fließt, muss nicht teuer aus dem Netz zugekauft werden.
- Höhere Autarkie: Sie werden unabhängiger von Strompreisen und von der Förderpolitik. Eine einmal gesenkte Förderung lässt sich nicht rückgängig machen - eine hohe Eigenversorgung wirkt dauerhaft.
- Sektorenkopplung: Wärme und Strom werden zusammen gedacht. Der Wert der Solaranlage steigt, weil der Eigenverbrauch durch die Wärmepumpe höher ausfällt.
Wenn die reine Wärmepumpen-Förderung sinkt, verschiebt sich die Wirtschaftlichkeit von der einmaligen Fördersumme hin zu den laufenden Einsparungen. Genau dort spielt die Kombination Wärmepumpe + Solar ihre Stärke aus: Sie senkt die Betriebskosten über die gesamte Lebensdauer der Anlage - und macht das Gesamtsystem robuster gegen künftige politische Änderungen.
Fazit
Die Reform der KfW-Heizungsförderung senkt ab dem 21. Juli 2026 die Zuschüsse für Wärmepumpen spürbar - vor allem durch den Wegfall des Effizienzbonus, den sinkenden Geschwindigkeitsbonus und die niedrigeren Höchstkosten. Wer eine Bestätigung zum Antrag hat, sollte vor der Portal-Abschaltung handeln. Und wer jetzt plant, sollte die Wärmepumpe von Anfang an mit einer Photovoltaikanlage zusammen denken. Wenn Sie wissen möchten, wie sich Wärmepumpe und Solar in Ihrem Fall sinnvoll kombinieren lassen, lohnt sich eine individuelle Beratung, die Wärme und Strom gemeinsam betrachtet.